ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Handicap-Fortbildung

Seminarkosten 800,00 € Verbandsmitglieder der BVF 750,00 €

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Fortbildung nach §53 Abs. 1 FarlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung (Modulschulung) Weiterlesen…

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrererlaubnis BE seit mind. drei Jahren Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß §16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet. Weiterlesen…

FES-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Call Now Button