
1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
21. Dezember
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
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