Förderung

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten.

Unter dem Motto „Zukunft braucht Bildung“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere solche Unternehmens- und Arbeitskulturen, die sich am Prinzip „Gute Arbeit!“ orientieren und wirksame Impulse im Weiterbildungsbereich setzen. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales ein Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte wie auch Unternehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss von 50% für die Weiterbildung von Mitarbeitenden bis maximal 500,00 €. Möglich wäre der Zuschuss auch für die Module der Berufskraftfahrer-Qualifikation, das FahrschulBetriebswirtschaftsseminar, die Einweisung für Seminarleiter*innen oder bei der Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE und DE. Pflichtweiterbildungen (z. B. § 33a FahrlG- oder ASF-/FES-Fortbildungsseminare) sind nicht förderfähig.

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.aufstiegsbafoeg.de

Die Ausbildung zur Fahrlehrerin/zum Fahrlehrer kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

Für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.

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