Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG
Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrererlaubnis BE seit mind. drei Jahren Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß §16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet. Weiterlesen…
Sicherheitstraining Spezial – Klasse BE
Seminarkosten 470,00 € Verbandsmitglieder der BVF 450,00 €
Klasse A-Fortbildung in den Dolomiten – Grundlagen Kurs
Während unserer Fortbildung in den Dolomiten (Italien) leben wir das Thema "Kurven fahren" in Theorie und Praxis. Weitere Themen: Elektronische Fahrerassistenzsysteme am Motorrad, Fahrmotive von Motorradfahrern u.a. Seminarkosten: 550,00 € Verbandsmitglieder der BVF: 510,00 €
ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG
Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €
Klasse A-Fortbildung in den Dolomiten – Fortgeschrittener Kurs
Während unserer Fortbildung in den Dolomiten (Italien) leben wir das Thema "Kurven fahren" in Theorie und Praxis. Weitere Themen: Elektronische Fahrerassistenzsysteme am Motorrad, Fahrmotive von Motorradfahrern u.a. Seminarkosten: 550,00 € Verbandsmitglieder der BVF: 510,00 €
FES-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG
Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €
Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…
Klasse BE
Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).