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Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer
13. März - 18. März
Ausbildung Fahrlehreranwärter
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer
• Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
• Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
• Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind.
zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
• Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)