§ 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages-Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder
alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres.

3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre.

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