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Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer

20. November - 25. November

Ausbildung Fahrlehreranwärter
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer
• Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
• Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.

Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
• Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind.
zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
• Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Details

Beginn:
20. November
Ende:
25. November
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