Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Grundkurs ASG

Erwerb Seminarerlaubnis ASF §45 Abs. 1 FahrlG ASF Einweisung 4 Tage Grundkurs ASG Teilnahme Vorraussetzungen 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten je Kurs 750,00 €* Verbandsmitglieder je Kurs der Weiterlesen…

FES-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Einweisung ASF

Erwerb Seminarerlaubnis ASF §45 Abs. 1 FahrlG ASF Einweisung 4 Tage Programmkurs ASF Teilnahme Vorraussetzungen 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten je Kurs 750,00 €* Verbandsmitglieder je Kurs der Weiterlesen…

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Fortbildung nach §53 Abs. 1 FarlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung (Modulschulung) Weiterlesen…

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