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Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

7. März

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG).

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Details

Datum:
7. März
Veranstaltungskategorie:

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