Besondere Fortbildungen § 53 Abs. 1 FahrlG
CE/BKF Kombi-Fortbildung
Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung Weiterlesen…
CE/BKF Kombi-Fortbildung
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie Weiterlesen…