Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…
1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Klasse DE (nur bei Vorbesitz der Klasse CE)
Lehrgang in Teilzeit auf Anfrage
Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…
Klasse BE
Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).