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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

13. Mai 8:00 - 17. Mai 17:00

Fahrlehreranwärter ausbilden

Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer

  • Besitz der Fahrlehrererlaubnis BE seit mind. drei Jahren
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß §16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.

Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule

  • Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrererlaubnis seit mind. zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG)
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrererlaubnis und mind. zwei Jahre im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Verpflegung

Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten

Seminarkosten 790,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 750,00 €

Details

Beginn:
13. Mai 8:00
Ende:
17. Mai 17:00
Veranstaltungskategorie:

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