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Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld

15. Juli 11:30 - 17. Juli 18:00

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist
eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder
4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist
grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann
der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2
Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen
nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Details

Beginn:
15. Juli 11:30
Ende:
17. Juli 18:00
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