Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Fahrschul-Betriebswirtschaft §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG

Unternehmensführung Fahrschule Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars (70 Unterrichtsstunden) vorgeschrieben. Themenübersicht Kriterien der Standortwahl, Rechtsformen einer Fahrschule, Fahrschulerlaubnis und Behörden, Wettbewerbsrecht, Investitionsbedarf, Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht, Werbung, Buchführung, steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, Steuervorauszahlungen, Rechnungsstellung, Personalwesen, Versicherungen. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten Weiterlesen…

Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

ASF-Fortbildung §53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Firstende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten: Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

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